4
Einheiten
415 m²
Grundstück ca.
1.450.000 €
Kaufpreis
425 m²
Wohnfläche ca.
WAS SIE ÜBER DIESES MEHRPARTEIENHAUS
WISSEN SOLLTEN
Objektunterart: Mehrpartei•Baujahr 1970•Energetisch Saniert 2011•2 Wohneinheiten•2 Gewerbeinheiten•Vermietbare Fläche 425m2•Grundstück ca.415 m²•1Garage•Zustand Top•Lage Zentral•Heizung Öl-Zentralheizung•
AUSSTATTUNG UND BESONDERHEITEN
DIESES MEHRPARTEIENHAUSES
Beschreibung
Das EG befinden sich 2 voll vermietete Gewerbeeinheiten mit 56m² und 118m². Im 1. + 2. OG befinden jeweils identische 5 Zimmerwohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von jeweils ca. 126 m². Diese lassen viel Platz für persönlichen Gestaltungsfreiraum und eine lichtdurchflute Loggia rundet den Wohnraum ab. Die Wohnungen sind sowohl für Familien, als auch für Wohngemeinschaften oder Kapitalanleger geeignet. Wie bei dem Nachbarhaus besteht eine enorme Ausbaureserve eines 4. Teilgeschosses. Hierdurch stehen dem neuen Eigentürmer alle Möglichkeiten zur Verfügung. Die Erweiterung des Wohnraums oder Schaffung eines Büros, Praxis, Kanzlei etc. mit Panoramablick ließe sich realisieren.
Durch diese Maßnahme kann die Gesamtwohnfläche nochmals erhöht werden. Speziell im dicht besiedelten Stadtkern ein Privileg mit fantastischer Aussicht über die Dächer Dornstadts.
DISKRETE VERMARKTUNG
Mehr Infos lassen wir Ihnen gerne auf Anfrage zukommen.
Kempf Immobilien
Telefon: +49 (0) 7571 929 82 50
E-mail: anfrage@kempf-immobilien.com
COURTAGEPASSUS
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere der Anforderung des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3,57% des Kaufpreises bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.
Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung gesetzl. Änderung. Kempf Immobilien und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.